EINE NACHHALTIGE WAHL TREFFEN

Verkaufen Sie Ihre Edelmetalle an Guldviva

Als Privatperson können Sie uns Ihren Gold- oder Silberschrott verkaufen, d. h. zerbrochenen Schmuck und andere Gegenstände oder Dinge, die Sie einfach nicht mehr haben wollen. Wir bewerten Ihre Gegenstände kostenlos und Sie können für den Wert neuen Schmuck bei uns kaufen oder Sie erhalten Geld auf Ihr Konto.

  • Zahlung auf Ihr Bankkonto innerhalb von sieben Tagen
  • Keine Kosten für Analyse und Bewertung beim Verkauf
  • Analyse und Bewertung zum Selbstkostenpreis bei Nichtverkauf
  • Täglich aktualisierte Preise
  • Von Inspecta Oy zugelassene Waagen

 

Durch Recycling gewinnen alle

Silber und Gold sind lebendige Materialien, die ewig halten. Das Recycling von altem Schmuck erfordert weniger Energie und Ressourcen und reduziert die Emissionen in Luft, Boden und Wasser im Vergleich zum Abbau neuer Edelmetalle erheblich.

Außerdem ermöglichen Sie es uns, unseren Schmuck aus 100% recyceltem Material herzustellen. Jedes Schmuckstück von Guldviva wird in unserer Werkstatt in 925er Sterling Silber oder 18K Gold von Hand gefertigt.

 

Sie sind sicher, wenn Sie an uns verkaufen

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit in unserem Geschäft in Sjökvarteret besuchen oder uns per Telefon oder E-Mail erreichen. Unsere erfahrenen Goldschmiede werden Ihre Gegenstände zunächst bewerten und Ihnen dann einen Preis vorschlagen, den Sie nach eigenem Ermessen akzeptieren können oder nicht. Die Waagen, die wir zum Wiegen Ihrer Gegenstände verwenden, sind von Inspecta Oy zugelassen und werden regelmäßig überprüft, um die korrekte Berechnung des Gewichts zu gewährleisten.

Bedingungen für den Ankauf von Edelmetallen beim Publikum

Guldviva bietet an, Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium von der Öffentlichkeit zu kaufen.

PREIS UND VERFAHREN

Der Preis, den Guldviva anbietet, basiert auf dem Weltmarktpreis von 24 Karat Gold bzw. dem jeweiligen Weltmarktpreis anderer Metalle. Bei Ankauf wird der aktuelle Weltmarktpreis zur Berechnung herangezogen. Bitte beachten Sie, dass wir den sogenannten "Schrottpreis" zahlen, die Gegenstände haben keinen anderen Wert, wie z.B. antik oder sentimental. Die Kosten für das Einschmelzen und Reinigen der Gegenstände werden bei der Preisberechnung von Guldviva berücksichtigt.

Für den aktuellen Tagespreis kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +358 18 22130.

Die Objekte werden in erster Linie zur Bewertung vorgelegt. Guldviva führt die verschiedenen Tests durch, die erforderlich sind, um die Echtheit der Objekte und den Gehalt an z. B. Gold, das die Objekte enthalten, zu bestimmen.

Guldviva bietet dann einen Preis pro Gramm des jeweiligen Edelmetalls, ohne Steine und andere Teile, die aus nicht recycelbarem Material bestehen, an Guldviva . Der Preis wird nach dem Gewicht und dem Gehalt an reinem Edelmetall berechnet.

Entfernte Gegenstände, die keinen Geldwert haben (z. B. gefälschte Steine), werden nicht an den Kunden zurückgegeben. Gefälschter Schmuck und echte Diamanten oder andere wertvolle abgewickelte Gegenstände werden nur dann an den Kunden zurückgegeben, wenn der Antrag gleichzeitig mit der Genehmigung des Verkaufs gestellt wird.

Sie können den Betrag entweder für Einkäufe in unserem Geschäft verwenden oder sich das Geld auf Ihr Konto gutschreiben lassen. Wir geben Ihnen immer 20 % mehr, wenn Sie das Guthaben bei uns einlösen.

Guldviva Wenn Sie es vorziehen, das Geld Ihrem Konto gutzuschreiben und den von uns angebotenen Preis akzeptieren, wird es innerhalb von 7 Werktagen nach Annahme des Verkaufs und Angabe der Kontodaten auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Zahlung erfolgt nicht in bar.

RÜCKGABE VON GEGENSTÄNDEN

Wenn der Kunde den von Guldviva angebotenen Preis nicht akzeptiert und den Verkauf ablehnt, sollte er seine Artikel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten abholen. Wenn der Kunde die Artikel nicht innerhalb dieser Frist abholt, werden die nicht abgeholten Artikel entsorgt.

KUNDEN

Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt und der rechtmäßige Eigentümer der zu verkaufenden Gegenstände sein. Der Kunde muss über ein Bankkonto verfügen, das auf seinen Namen lautet. Der Kunde muss sich ausweisen, z. B. mit einem Führerschein oder Reisepass, wenn er die Gegenstände zur Bewertung vorlegt.

SCHUTZ VON KULTURHISTORISCH WERTVOLLEN OBJEKTEN

Auf Åland gibt es das Landskapslag (1986:58) om skydd för kulturhistoriskt värdefulla föremål. Dieses Gesetz besagt, dass Schmuck als kulturhistorisch wertvoll angesehen werden kann, wenn er von besonderem künstlerischen oder historischen Interesse und älter als 50 Jahre ist. Solche Schmuckstücke dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und ohne Genehmigung der Provinzregierung aus Åland ausgeführt werden. Die Ausfuhrbeschränkungen sollen sicherstellen, dass Kulturgüter, die für das kulturelle Erbe der Åland-Inseln von Bedeutung sind, innerhalb der Provinz erhalten bleiben. Wenn Sie Ihre Kunstgegenstände an uns verkaufen, können Sie sicher sein, dass Sie nicht gegen dieses Gesetz verstoßen. Wir kaufen diese Gegenstände auch an, bewahren sie aber in Åland in unseren eigenen Sammlungen auf. Derzeit haben wir über 200 solcher Schmuckstücke katalogisiert.

VERBRECHENSVERHÜTUNG

Guldviva behält sich das Recht vor, die zur Bewertung vorgelegten Gegenstände durch Fotos zu dokumentieren. Bei Verdacht auf eine Straftat (z.B. Diebstahl) oder Betrug wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Auf Verlangen der Polizei werden die dokumentierten Informationen an die örtliche Polizeibehörde weitergeleitet.