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Verkaufen Sie Ihre Edelmetalle an Guldviva

Als Privatperson können Sie Ihr Gold- oder Silber-„Schrott“ an uns verkaufen, das heißt kaputten Schmuck und andere Gegenstände oder Dinge, die Sie einfach nicht mehr haben möchten. Wir schätzen Ihre Gegenstände kostenlos, und Sie können für den Wert neuen Schmuck bei uns kaufen oder das Geld auf Ihr Konto erhalten.

  • Zahlung auf dein Bankkonto innerhalb von sieben Tagen
  • Keine Gebühr für Analyse und Bewertung bei Verkauf
  • Analyse und Bewertung zum Selbstkostenpreis bei Nicht-Verkauf
  • Stets aktuelle Tagespreise
  • Waagen zugelassen von Inspecta Oy


Alle profitieren vom Recyceln

Silber und Gold sind lebendige Materialien, die ewig halten. Das Recycling alter Schmuckstücke erfordert weniger Energie und Ressourcen und reduziert die Emissionen in Luft, Boden und Wasser erheblich im Vergleich zum Abbau neuer Edelmetalle.

Außerdem ermöglichen Sie es uns, unsere Schmuckstücke aus 100 % recyceltem Material herzustellen. Jedes Guldviva-Schmuckstück wird von Hand in unserer Werkstatt aus 925 Sterling Silber oder 18K Gold gefertigt.

Du bist in sicheren Händen, wenn du an uns verkaufst

Wenn du Fragen hast, kannst du uns jederzeit in unserem Geschäft im Sjökvarteret besuchen oder uns telefonisch oder per E‑Mail erreichen. Unsere erfahrenen Goldschmiede nehmen zunächst eine Bewertung deiner Gegenstände vor und bieten dir anschließend einen Preis an, den du frei annehmen oder ablehnen kannst. Die Waage, die wir zum Wiegen deiner Gegenstände verwenden, ist von Inspecta Oy zugelassen und wird regelmäßig kontrolliert, um eine korrekte Berechnung des Gewichts zu gewährleisten.

Bedingungen beim Ankauf von Edelmetallen von Privatpersonen

Guldviva bietet an, Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium von Privatpersonen anzukaufen.

PREIS UND VORGEHENSWEISE

Der von Guldviva angebotene Preis basiert auf dem Weltmarktpreis für 24 Karat Gold oder dem jeweiligen Weltmarktpreis für andere Metalle. Beim Einkauf wird der aktuelle Weltmarktpreis des Tages für die Berechnung verwendet. Bitte beachten Sie, dass wir den sogenannten "Schrottpreis" zahlen, die Gegenstände haben keinen anderen Wert, wie antik oder sentimental. Die Kosten für das Schmelzen und Reinigen der Gegenstände werden bei der Preisberechnung von Guldviva berücksichtigt.

Für den aktuellen Tagespreis kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +358 18 22130.

Die Gegenstände werden in erster Linie zur Bewertung abgegeben. Guldviva führt die verschiedenen Tests durch, die nötig sind, um die Echtheit der Gegenstände sowie den Feingehalt, z. B. an Gold, zu bestimmen.

Guldviva bietet anschließend einen Preis pro Gramm für das jeweilige Edelmetall an, exklusive Steine und andere Bestandteile, die für Guldviva kein wiederverwertbares Material darstellen. Der Preis wird nach Gewicht und Feingehalt des Edelmetalls berechnet.

Entfernte Gegenstände, die keinen monetären Wert haben (z. B. unechte Steine), werden dem Kunden nicht zurückgegeben. Unechter Schmuck sowie echte Diamanten oder andere wertvolle entfernte Gegenstände werden dem Kunden nur dann zurückgegeben, wenn dies zum selben Zeitpunkt verlangt wird, an dem der Verkauf genehmigt wird.

Sie können den Betrag entweder nutzen, um in unserem Shop einzukaufen, oder wählen, das Geld auf Ihr Konto zu erhalten. Wir geben Ihnen immer 20 % mehr, wenn Sie sich entscheiden, den Wert bei uns einzulösen.

Wenn Sie lieber Geld auf Ihr Konto haben möchten und den von Guldviva angebotenen Preis akzeptieren, wird dieser innerhalb von 7 Werktagen nach der Zustimmung des Kunden zur Transaktion und Mitteilung der Kontodaten auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Zahlung erfolgt nicht in bar.

RÜCKGABE VON GEGENSTÄNDEN

Wenn der Kunde den von Guldviva angebotenen Preis nicht akzeptiert und den Verkauf ablehnt, sollte er seine Gegenstände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten abholen. Wenn der Kunde die Gegenstände nicht innerhalb dieses Zeitraums abholt, werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt.

DER KUNDE

Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt und rechtmäßiger Eigentümer der zu verkaufenden Gegenstände sein. Der Kunde muss ein Bankkonto haben und das Konto muss auf den Namen des Kunden lauten. Der Kunde muss bei der Abgabe von Gegenständen zur Bewertung einen Ausweis wie Führerschein oder Reisepass vorlegen.

SCHUTZ VON KULTURHISTORISCH WERTVOLLEN GEGENSTÄNDEN

Auf Åland gibt es das Landschaftsgesetz (1986:58) über den Schutz kulturhistorisch wertvoller Gegenstände. Dieses Gesetz besagt, dass Schmuck als kulturhistorisch wertvoller Gegenstand betrachtet werden kann, wenn er von besonderem künstlerischem oder historischem Interesse ist und älter als 50 Jahre. Solcher Schmuck darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung der Regierung der Åland-Inseln von Åland ausgeführt werden. Die Ausfuhr wird eingeschränkt, um sicherzustellen, dass Kulturgüter, die für das Kulturerbe Ålands wichtig sind, innerhalb der Inselgruppe erhalten bleiben. Wenn Sie Ihre Gegenstände an uns verkaufen, können Sie sicher sein, dass Sie gegen dieses Gesetz nicht verstoßen. Wir kaufen diese Gegenstände ebenfalls an, bewahren sie jedoch auf Åland in unseren eigenen Sammlungen auf. Derzeit haben wir über 200 solcher Schmuckstücke katalogisiert.

VERHÜTUNG VON STRAFTATEN

Guldviva behält sich das Recht vor, die zur Bewertung abgegebenen Gegenstände fotografisch zu dokumentieren. Bei Verdacht auf eine Straftat (z. B. Diebesgut) oder Betrug wird Anzeige bei der Polizei erstattet. Auf Ersuchen der Polizei werden die dokumentierten Informationen an die örtliche Polizeibehörde weitergeleitet.